Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) .IAllgemeine Bestimmungen Gültigkeitsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBs genannt)gelten für den Geschäftsbereich der Mineralienbörse der Louis Gottlieb & Söhne GmbH, im folgenden kurz "Börsenbetreiber" genannt. Die AGBs haben Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen soweit gesetzlich zulässig. Für teilnehmende Privatleute und Minderkaufleute weist der Börsenbetreiber aus­drücklich darauf hin, daß die Vorschriften des Verbraucherschutzes, insbesondere jede Form von Widerrufsmöglichkeiten für die über die Börse vermittelten Geschäfte nur dann Geltung besitzen, wenn der Verkäufer als Gewerbetreibender handelt. Mit der persönlichen Anmeldung (Registrierung) in der Mineralienbörse erklärt sich der Nutzer mit diesen AGBs ausdrücklich einverstanden. Geschäftszweck Der Börsenbetreiber stellt den Teilnehmern der Mineralienbörse im Wege einer selbständigen Internetplattform sowie einer Makler- und Vermittlungstätigkeit Möglichkeiten zur Verfügung, Mineralien, Fossilien, Edel­steine und Vergleichbares zu kaufen und zu verkaufen. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen. Minderjährige Personen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahmeberechtigung besteht nicht. Die Anmeldung zur Teil­nahme ist kostenlos. .IISpezielle Teilnahmebedingungen für die Handelsplätze 1. Virtueller Handelsplatz Beschreibung Der virtuelle Handelsplatz findet ausschließlich im Internet statt. Dort stellt der Börsenbetreiber lediglich die technischen Voraussetzungen einer Internet-Plattform bereit, so daß Verkäufer Produktangebote in eine Datenbank einstellen können. Interessenten kön­nen diese Angebote sichten und erwerben. Verkäufer Der Verkäufer ist für sein Angebot, insbesondere für die Güte der angebotenen Wa­ren, deren Beschaffenheit und deren zugesicherte Eigenschaften ausschließlich ei­genverantwortlich. Er ist verpflichtet, sein Angebot richtig und vollständig zu be­schreiben. Es dürfen keine Artikel eingestellt werden, die gegen rechtliche Bestimmungen, die guten Sitten oder gegen den Geschäftszweck der Börse verstoßen. Der Beschreibungstext darf keinerlei allgemeine Werbung oder Wertungen für einen anderen als den angebotenen Artikel enthalten. Es dürfen keine vulgären oder obszö­nen Worte benutzt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sein Angebot durch eigenständiges Löschen in der Internetplattform zurückzuziehen. Eine auto­matische Löschung erfolgt spätestens nach einem festgelegten Zeitraum. Der eingestellte Preis muß der Endverkaufspreis incl. Mehrwertsteuer sein. Die gleichzeitige, mehrfache Einstellung von identischen Angeboten ist nicht statt­haft. Unternehmer, die Artikel im Rahmen ihrer Gewerbetätigkeit anbieten, sind ver­pflichtet, gegenüber Endverbrauchern ihren gesetzlichen Informationspflichten nach­zukommen, insbesondere über das gesetzliche Widerrufsrecht. Wird ein gelisteter Artikel verkauft oder steht er aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung, ist der Anbieter zur sofortigen Löschung aus dem Börsenangebot verpflichtet. Käufer Der Käufer ist mit Aufgabe einer Bestellung an seinen Kauf gebunden. Kaufabschluß Alle Angebote in der Börse sind freibleibend. Ein Kaufabschluß erfolgt erst, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Kauf geeinigt haben. Beide Parteien handeln selbständig. Ansprüche und vertragliche Haupt- und Neben­pflichten entstehen nur zwischen Käufer und Verkäufer. Der Börsenbetreiber wird zu keiner Zeit Partei. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechts. Kosten Für die Nutzung der virtuellen Handelsplattform entstehen weder dem Käufer noch dem Verkäufer Gebühren. 2. Stationärer Handelsplatz Beschreibung Die Verkäufer reichen ihre Artikel im stationären Handelsplatz in Idar-Oberstein ein und beauftragen den Börsenbetreiber mit der Vermarktung über die Mineralienbörse. Einlieferer/Verkäufer Der Einlieferer überlässt die zu vermarktende Ware dem Börsenbetreiber für einen Mindestzeit­raum von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Einstellung in die Internetdaten­bank. Diese Frist verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn die Ware nicht verkauft wurde und der Vermarktungsauftrag nicht mindestens zwei Wo­chen vor Fristablauf vom Verkäufer schriftlich gekündigt wurde. Die Ware ist kostenfrei zum Börsenbetreiber zu verbringen. Im Versendungsfalle hat der Ein­lieferer auf geeignete Verpackung und ausreichende Frankierung zu achten. Die All­gemeinen Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen sind zu beachten. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und entsprechender schriftlicher Rückbe­stätigung durch den Börsenbetreiber kann eine gebührenpflichtige Transportversicherung für die Einlieferung über den Börsenbetreiber abgeschlossen werden. Die Transportversicherung deckt jedoch nicht ge­wöhnlichen Bruch, es sei denn, der Bruch ist auf einen Transportmittelschaden zu­rückzuführen. Schäden durch mangelhafte Verpackung sind stets ausgeschlossen. Zu jedem Verkaufsobjekt fertigt der Einlieferer eine Beschreibung, die einem be­schreibenden Titel, eine Objektbeschreibung und seinen gewünschten Bruttoverkaufs­preis umfasst. Der Einlieferer haftet dem Käufer gegenüber für fal­sche oder irreführende Angaben. Der Einlieferer bevollmächtigt der Börsenbetreiber, die eingelieferten Börsenartikel zu ver­markten. Misslingt die Vermarktung, so kann die Vermarktung durch rechtzeitige schriftliche Kündigung des Einlieferers oder durch eine Artikelrückgabe der Börsenbetreibers beendet wer­den. Der Einlieferer hat die Möglichkeit, den Börsenbetreiber mit der Einholung eines kostenpflichti­gen Zertifikates zu beauftragen. Bei Einlieferung von Börsenartikel in den stationären Handelsplatz mit einem Gewicht von mehr als 30 kg ist zuvor das schriftliche Einverständnis des Börsenbetreibers einzuholen. Börsenbetreiber Der Börsenbetreiber wird nach Erhalt eines Börsenartikels die vom Einlieferer vorgegebene Be­schreibung in die Internetdatenbank einpflegen. Zusätzlich wird der Artikel in den Ausstellungs- und Verkaufsräumen des Börsenbetreibers Besuchern öffentlich zum Kauf ange­boten. Außerdem gleicht der Börsenbetreiber die Kaufgesuch-Datenbank mit dem Angebot ab. Käufer Im Internet kann für einen Artikel des stationären Handelsplatzes eine verbindliche Bestellung abgegeben werden. Der endgültige Kaufabschluss erfolgt durch schriftliche Bestäti­gung des Börsenbetreibers als Vertreter des Verkäufers. Verkäufe in den Ausstellungsräumen des stationären Handelsplatzes haben bei zeitlichen Überschneidungen Vorrang. Ansprüche und vertragliche Haupt- und Nebenpflichten entstehen nur zwischen Käu­fer und Verkäufer. Der Börsenbetreiber handelt ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Verkäufers. Kosten Dem Verkäufer entstehen durch den Verkaufsauftrag keinerlei Kosten, es sei denn durch ausdrücklich von ihm gewünschte Versicherungen oder Zertifikate. Der Börsenbetreiber wird auf den gewünschten Bruttoverkaufspreis des Verkäufers einen angemessenen Einzelhandelsaufschlag kalkulieren. 3. Vertragsfreiheit Der Börsenbetreiber hat das jederzeitige Recht, ohne Angabe von Gründen, den Zugang von Per­sonen zur Mineralienbörse oder die Aufnahme von Waren in die Börse zu verwei­gern bzw. zurückziehen. 4. Vorbehalt Der Börsenbetreiber übernimmt zu keiner Zeit eine Gewähr für die uneingeschränkte Funktions­tüchtigkeit der Internetplattform. Jede Haftung für den Betrieb ist ausgeschlossen. Der Börsenbetreiber haftet nicht für Fehler und Irrtümer bei der Einstellung von Börsenartikeln. Pro Wirtschaftsgut handelt es sich jeweils um eine gesonderte Einzelveranstaltung. Der Börsenbetreiber ist berechtigt, Produktbeschreibungen zu korrigieren und abzuändern, wenn ihr dies zweckmäßig erscheint. III. Datenschutz Die gesonderte "Datenschutzerklärung" ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. IV. Nutzung der Inhalte der Mineralienbörse Die Seiten und Inhalte der Website "Mineralienbörse" sind urheberrechtlich ge­schützt, d.h. sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder kopiert, verändert oder sonst wie be- und verarbeitet werden. Links auf die Site "Mineralienboerse.com" können gesetzt werden. Das Framing von Seiten ist unzulässig. V. Schlussbestimmungen Der Börsenbetreiber behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs unwirksam sein oder werden, so treten an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun­gen bleiben hiervon unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Idar-Oberstein oder nach Wahl Der Börsenbetreibers.